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Die Altersversorgung der Soldaten
Vergeblich wurde zunächst in der Gracchenzeit noch versucht, das Heer mit diesem meist bäuerlichen Mittelstand aufrecht zu erhalten, doch dann versuchte der Feldheer Gaius Marius (siehe Abb.) die Knappheit der Legionäre durch eine Heeresreform auszugleichen. In den Jahren 104 - 100 v. Chr. verlor das römische Heer dadurch den Charakter eines bäuerlichen Milizheeres. Es stand nun auch für die Besitzlosen, die Proletarier, offen. Sie sahen im Heeresdienst einen neuen Beruf, der ihnen neben dem Sold auch Aussicht auf Beuteanteile brachte. Aus dem Milizheer wurde also ein Berufsheer. Nach dem Ende der Dienstzeit, die nun auf 16 Jahre beschränkt war, mussten diese auch weiterhin unterstützt werden. Also musste dafür gesorgt werden, dass die Grundbesitzlosen nach ihrer Entlassung eine Bauernstelle erhielten. Andere, die schon vorher einen Hof besaßen, konnten mit ihrem Beuteanteil dorthin zurückkehren. Dem Feldherrn stand von nun an die Verpflichtung zu, die Existenz der Soldaten in ihrer Veteranenzeit zu sichern. Er wurde der Patron der Soldaten, während sie seine Klienten waren. Vor dem Senat oder vor der Volksversammlung setzte er sich für sie ein. Im Gegenzug kämpften die Soldaten nicht nur in der Schlacht auf seinen Befehl, sondern unterstützten ihn auch im Wahlkampf oder bei anderen Abstimmungen. Die Söldner wurden vom Feldherrn extrem abhängig. Er konnte sie als gefährliche Gegner gegen die Senatsregierung gebrauchen und durch sie auch eine Alleinherrschaft oder Militärdiktatur anstreben. Diese enge Bindung des Heeres an seinen Feldherrn blieb über Jahre bestehen.
Allerdings war es nicht leicht für alle Veteranen Land zu beschaffen, besonders weil sie am liebsten in Italien angesiedelt werden wollten. Wie die Wünsche erfüllt wurden, hing ganz allein von der Durchsetzungskraft des jeweiligen Heerführers ab. Unter Marius war es üblich, daß extra für die Versorgung der Veteranen Ländereien enteignet wurden. Der Senat widersetzte sich aber jedem Ansatz, dass die Frage der Altersversorgung grundsätzlich gelöst wurde. Für die Soldaten rückte die Versorgung, sei es die während oder nach der Dienstzeit, immer weiter in den Vordergrund. Dadurch mussten die Feldherrn sich immer mehr für eine Solderhöhung einsetzen (Caesar verdoppelte den Sold während seiner Dienstzeit), um auch ihre Interessen mit Hilfe des Heeres durchsetzen zu können. Auch Augustus (siehe Abb.) übernahm diesen seit dem Reformer Marius üblichen Brauch, den Veteranen Parzellen, die großzügig bemessen waren, zuzuweisen. Das Ausmaß des Landbedarfs war dramatisch. Bei der Auflösung der 34 Legionen des Augustus, die 41 v. Chr. in der Schlacht von Philippi siegreich waren, musste zum Beispiel für die Abfindung über 20.000 km2 Land zur Verfügung gestellt werden. Eine geregelte Inbesitznahme und Verteilung von Staatsland an die Veteranen war notwendig. Auch Neuland musste dafür umgehend erschlossen werden. Die Ländereien lagen entweder in bereits vorhandenen römischen Koloniestädten oder in extra neugegründeten Städten. Wurde ein ehemaliger Soldat nach seiner ehrenvollen Entlassung, der honesta missio, irgendwo angesiedelt, wurde Augustus von ihm als Gründer der neuen Heimat angesehen, auch wenn ein anderer dieses bestimmt hatte. Deshalb trugen die Städte, in denen die Veteranen ihren Lebensabend verbrachten, meist den Namen des Princeps oder den seines Vaters. Ein Beispiel dafür ist die Stadt Augusta Praetorianorum, das heutige Aosta in Norditalien. Einige Veteranen verpachteten ihr Land und zogen in andere Städte, wo sie von der Pacht lebten. Meistens aber führten sie in den Städten, wo sie angesiedelt wurden, ein aktives Leben als städtische Beamte (z. B. in Postämtern). Ehemalige Soldaten konnten bei Bedarf auch wieder eingezogen werden. Sie hießen dann evocati, die Aufgerufenen. Gleichzeitig richtete Augustus eine Militärkasse, die aerarium militare, ein, um die Versorgung der Veteranen zu finanzieren. Er selbst zahlte erhebliche Beträge in diese Kasse ein. Zu einer genauen Festlegung kam es erst im Jahre 13 v. Chr., obwohl sich diese Regelung schon in den Jahren zuvor etwas eingependelt hatte: Seit dieser Zeit wurde auf Landzuweisung weitestgehend verzichtet, statt dessen wurden die Veteranen nach ihrem aktiven Dienst mit Geld abgefunden. Dabei wurde folgendermaßen vorgegangen: - Ein Legionär erhielt 13 Jahresgehälter (= 3000 Denare) - Ein Prätorianer (Kaiserleibwache) erhielt 11 Jahresgehälter (= 5000 Denare) In anderer Literatur findet man, dass diese 3000 - 5000 Denare nur zusätzliche Prämien waren. Die eigentliche Abfindungssumme setzte sich aus den seposita (dem Zurückgelegten), die verbindlich waren, und der Hälfte der donativa zusammen. Die donativa, die kaiserlichen Schenkungen, konnten variieren. Durch diese augusteische Heeresreform, seit der es nun eine gesicherte und offiziell geregelte Altersversorgung gab, wurde die individuelle Bindung zwischen Feldherrn und Soldaten, die es ja seit der marianischen Reform gegeben hatte, aufgehoben. Es gab nun nur noch eine offizielle Verbindung zwischen Heer und Kaiser. Quellen - Bleicken, Jochen: Augustus, eine Biographie; 3. Auflage; Berlin: Alexander Fest Verlag 1999 (1998) - Höcker, Christoph: Antikes Rom; Köln: DuMont Buchverlag 1997 - Nack und Wägner: ROM - Land und Volk der alten Römer; Wien: Verlag Carl Ueberreuter 1956 und 1976 - Stöver, Hans D.: Die Prätorianer/ Kaisermörder; München: Langenmüllerverlag 1994 - Die Chronik der Menschheit; Seite 157; München, Gütersloh: Bertelsmann- Lexikonverlag 1997
Kathrin Niemeyer 20.09.2000
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