Die Aufbahrung der Toten
Die rituellen Handlungen bei Eintritt des Todes waren bei allen Bestattungsarten gleich: Der nächste Verwandte drückte dem Verstorbenen Augen und Mund zu und erhob daraufhin mit den Anwesenden die erste Wehklage (conclamation) durch mehrmaliges Rufen des Namens des Verstorbenen. Die conclamation diente außerdem zur Feststellung des eingetretenen Todes. Anschließend wuschen und salbten Sklaven des Leichenbestatters (libitinarius) den Toten und bekleideten ihn mit der Toga. Nach griechischer Tradition legte man ihm eine Münze in den Mund, die dem Toten dazu diente, seine Überfahrt über den Fluss Styx durch den greisen Fährmann Charon in das Unterweltreich des Hades (bei den Römern auch Pluto) zu bezahlen. In der Unterwelt warteten auf den Schatten des Toten drei Richter, die entschieden, ob er auf die Insel der Seligen bzw. das in das Elysium gelangte oder ob er im Asphodeliengrund hausen musste. Jedoch kamen schon früh Ideen von einem ewigen Leben auf.
Nach der Herrichtung des Verstorbenen bahrte man ihn zur öffentlichen Schau auf dem Paradebett (lectus funebris) im Attrium des Hauses (einer Art Empfangshalle) auf. Diese Aufbahrung dauerte drei bis sieben Tage. Um die Bahre standen die Leidtragenden und die Klageweiber (praeficae), welche zu Flöten- und Saitenspielbegleitung einen Gesang, der den Toten beklagte und pries, vortrugen. Zweige von immergrünen Bäumen, als Symbol der Unsterblichkeit, die man außen an die Tür hängte, machten die Vorübergehenden darauf aufmerksam, dass das Haus durch einen Todesfall unrein geworden war.
Die Bestattung
Zwischen dem vierten und achten Tag nach dem Tod fand die Beerdigung statt. Der in einem Sarg (capulum) oder auf einer Leihbahre (sandapila) liegende Tote wurde am Begräbnistag auf einer einfachen Bahre von den Leichenträgern (vispillones) zur Begräbnisstätte außerhalb der Stadt getragen. Verwandte und Freunde begleiteten ihn. Handelte es sich bei dem Toten um eine hohe Persönlichkeit, zeigte dies ein langer, aufwendiger Trauerzug mit Musikern (pompa funebris). Bei Politikern in Rom hielt der volljährige Sohn des Verstorbenen oder ein anderer naher Verwandter von der Rednertribüne auf dem Forum (rostra) eine Leichenrede (laudatio funebris). Die Reichsten wurden bei Nacht im Schein der Fackeln, begleitet von Flötenspielern und Klageweibern zu Grabe getragen. Im klassischen Rom erfolgte eine nächtliche Bestattung auch für Menschen, die ohne Erben gestorben waren, sowie für junge Verstorbene und Sklaven, die aufgrund ihrer Rechtsstellung keine Erben haben konnten. Normalerweise fand die Bestattung aber bei Tageslicht satt. Goldene Grabbeigaben und Gelage bei Totenfeiern waren laut dem Zwölftafelgesetz (450 v. Chr.), dass nach griechischem Vorbild übertriebenen Luxus bei Bestattungen untersagt, verboten.
Von der Brand- zur Erdbestattung
In der Gegend von Rom war in frühster Zeit die Erdbestattung üblich. Wann sich dort die Einäscherung der Toten verbreitete, ist unbekannt. Das Zwölftafelgesetz nennt die Sitten der Körper- und Brandbestattung nebeneinander, jedoch überwiegt in der Blütezeit der Republik die Feuerbestattung. In der Spätzeit der Republik und im 1. Jhd. n. Chr. wurden die Toten allgemein verbrannt. Im 2. Jhd. n. Chr. gingen die senatorischen Familien von der Brand- zur Leichenbestattung über. Unter wachsendem christlichen Einfluss -Auferstehung der Leibes am Tag des jüngsten Gerichts- verbreitete sich immer mehr die Körperbestattung. Zu Beginn des 5. Jhd. war der Brauch der Feuerbestattung im römischen Reich erloschen. 768 wurde er von der Kirche als heidnischer Brauch verboten.
Bestattung im Sarkophag
Die Körperbestattung konnte auch in einem Sarkophag erfolgen. Die Römer kannten zunächst diese Bestattungsart nicht, erst im 2 Jhd. war die Bestattung im Sarkophag weit verbreitet. Eine solche aufwändige Form der Bestattung konnten sich nur Wohlhabende leisten. Der Name Sarkophag stammt aus dem griechischen und bedeutet "Fleischfresser" (sarko-phagos). Man glaubte, Särge aus einem bei Assos in Kleinasien vorkommenden Stein hätten die Eigenschaft, das Fleisch der Leichen schnell zu verzehren. Man übertrug den Namen dann auf Steinsärge allgemein und auch auf Holzsärge. Die Deckel der Sarkophage waren meist mit Wachs versiegelt. Große, reich verzierte Steinsarkophage wurden nicht in die Erde gebettet, sondern im Freien, in Mausoleen oder Grabkammern aufgestellt.
Brandbestattung
Grundsätzlich wurde die Leiche außerhalb der Stadtgrenzen auf einem Scheiterhaufen verbrannt. Bevor der Tote auf den Holzstoß gelegt wurde, schnitt man ihm einen Finger ab, den man gemäß den priesterlichen Weisungen in der Erde vergrub, um den Ort der Verbrennung zu heiligen. Auf den Holzstoß warf man die Kleider des Toten, wohlriechende Essenzen, Speisen, Opfergaben jeder Art und persönliche Besitztümer des Verstorbenen. War keine Familie da, unterblieben die rituellen Opfergaben. Nachdem dem Toten die Augen wieder geöffnet waren, setzten die nächsten Verwandten und Freunde mit abgewandten Gesichtern den Holzstoß in Brand. Solange das Feuer brannte, klagte das Trauergefolge. Schließlich wurde die Asche mit Wein gelöscht. Die Familie sammelte die ausgeglühten Gebeine und die Asche in einer Urne, die oft mit einem Gesicht verziert war. Es gab Urnen aus Glas, Keramik und Stein. In die Urne wurde neben der Asche auch die Totenmünze und gelegentlich ein Salbfläschen gelegt. Die Urne wurde dann in einem Erdgrab mit Grabstein oder in einem Grabmal in Form eines Altars beigesetzt. Bei der Beisetzung musste der Leichnam, egal, ob eingeäschert oder nicht, mit Erde bedeckt werden, wobei drei Handvoll für eine symbolische Bestattung genügten. Dies sollte verhindern, dass er die Götter und ihre Altäre befleckte, und um dem Geist des Toten den Eintritt in die Unterwelt zu ermöglichen.
Die römische Göttin der Leichen und der Totenbestattung, Libitiria, achtete auf die Einhaltung der überlieferten Begräbnisgebräuche und die Erfüllung der Pflichten gegenüber den Toten. Ihr Heiligtum war der Geschäftssitz der Bestatter, die meist Sklaven oder Freigelassene waren.
Columbaria - Begräbnisstätte der Armen
Während in der Frühzeit Roms für große Teile der ärmeren Bevölkerung Massengräber angelegt wurden, entstanden nach der Verbreitung der Totenverbrennung Begräbnisvereine (collegia funeratica), deren Mitglieder sich durch kleine Monatsbeiträge ein eigenes Grab in einer großen Gemeinschaftsanlage sicherten.
Eine solche Anlage wurde columbarium (Taubenschlag) genannt und bestand aus einer großen unterirdischen Grabkammer, mit reihenweise übereinander angeordneten, halbrunden Grabnischen in den Wänden, die nidus ("Nest") hießen und jeweils Platz für eine Urne boten. Solche Begräbnisstätten wurden auch von reichen Patronen für ihre Freigelassenen und Klienten errichtet. Dazu kamen Privatunternehmer, die columbaria bauten, um den ärmeren Schichten einen billigen Begräbnisplatz bei steigenden Grundstückspreisen zu bieten.
Reinigung und Totenmahl
Wer an einer Bestattung teilnahm, galt als unrein und durfte nicht mit anderen Menschen verkehren, bevor er sich gereinigt hatte. Die Reinigung erfolgte durch die Besprengung des Gefolges mit Wasser und schloss das eigentliche Begräbnis ab.
Mit der Beisetzung war das Toten- und Reinigungsfest der Familie nach dem Begräbnis der Angehörigen (feriae deniales) verbunden. Dabei erfolgte eine Weihung des Grabes durch das Opfern eines Schweins (porca) und eine Reinigung der Familie durch das Opfern eines Hammels oder Widders an die Laren, die Hausgötter. Am Tag der Opfer wurde auch das Leichenmahl (silicernium) gefeiert. Der Bestattung folgte eine Neuntägige Trauerzeit (novemdial) an deren Ende am Grabe ein Opfer (sacrificium novemdiale) dargebracht und die mit einem Essen verbundene Totenfeier am neunten Tage (cena novemdialis) abgehalten wurde. Letztere brauchte jedoch nicht am Grab selbst zu erfolgen.
Die Trauerzeit war vom Alter des Verstorbenem abhängig: Kinder unter drei Jahren durften gar nicht, ältere Kinder bis zu zehn Jahren nur so viele Monate betrauert werden, wie sie gelebt hatten. Zehn Monate war daher die längste Trauerzeit, die auch für Erwachsene galt, und genauso lange mussten die Frauen der Verstorbenen im Witwenstand bleiben.
Der Ort der Bestattung
Die Friedhöfe mussten außerhalb der Stadt liegen, wie es bereits das Zwölftafelgesetz vorschrieb: hominem mortuum in urbe ne sepelito neve urito (Ein toter Mensch darf innerhalb der Stadt weder bestattet noch verbrannt werden.). Das Verbot des Verbrennens in der Stadt hängt mit der Brandgefahr zusammen, das Verbot der Bestattung in der Stadt mit dem Leichengestank, der Unreinheit von Leichen und den Geistern der Toten. So kam es zu der römischen Sitte die Grabmäler entlang der Ränder der Ausfallstraßen der Städte anzulegen. Nur die Kaiser und bedeutende politische Persönlichkeiten durften um ihrer Verdienste willen innerhalb der Stadt Rom in einem Mausoleum bestattet werden.
Die Friedhöfe waren meist umzäunte Grabbezirke. Es gab keine Friedhofssatzungen, die der räumlichen oder künstlerischen Entfaltung bei der Gestaltung der teilweise prunkvoll und reich ausgestatteten Grabmäler Grenzen gesetzt hätten. Eine Besonderheit sind Grabtürme, die in Nordafrika, Spanien, Gallien und Germanien vorkommen.
Sarah Marter 16.10.2000