Geburt 
Abb. 1: Geburt mit Hilfe eines Gebärstuhls. Grabrelief der Hebamme Scribonia Attice aus Ostia Bei einer Geburt waren meistens nur Frauen im Zimmer, darunter eine Hebamme (obstetrix). War ein Arzt anwesend, stand er nur in der zweiten Reihe hinter der Hebamme. Häufig kam es aber auch vor, daß die Mutter allein im Zimmer war. Sie gebar entweder ausgestreckt auf einer Liege oder im Gebärstuhl. Während der Geburt wurden Gottheiten angerufen. 58 Gottheiten sind hierfür bekannt, darunter Carmentis, Iuno und Lucina.

Nachdem der Säugling aus dem Mutterleib entnommen war (effusio), wurde seine Lebensfähigkeit geprüft und die Nabelschnur abgetrennt. Dies nannte man levare (das "Hochheben" des Kindes vom Boden), und es wurde von der Hebamme gemacht. Anschließend wurde der Säugling von ihr gebadet, gewickelt und in die Wiege gelegt. Erst danach sah der Vater das Kind.

Daß er es vom Boden aufhob und als rechtmäßiges Kind juristisch anerkannte, ist eine Legende. Der Vater erkannt das Kind nach außen hin sozial an, wenn er es auf den Arm hob. Dieses tollere oder suscipere war eine moralische Geste. Zur Feier der Geburt hängte der Vater Kränze an die Haustür und veröffentlichte in der Zeitung den "Beweis seiner Mannbarkeit". 

Mindestens in Rom und Ägypten mußten nach Augustus die Kinder amtlich gemeldet werden. Der Vater hatte dazu 30 Tage Zeit. Das Original der Urkunde blieb im Archiv, die Kopie bekamen die Eltern mit. Diese Urkunde diente auch zum Nachweis des römischen Bürgerrechts. Nach dem dritten Kind gab es in Rom, nach dem vierten außerhalb Roms und ab dem fünften in den Provinzen eine Belohnung. 

Kurz nach der Geburt bekamen das Kind eine Kapsel mit einem Amulett (bulla) umgehängt. Die Knaben behielten es um bis zum Eintritt in das Mannesalter (Anlegen der toga virilis mit 15-17 Jahren) und die Mädchen wahrscheinlich bis zur Hochzeit. 

Bei Mädchen war der Tag der Namensgebung (dies lustricus, "Tag der rituellen Waschung")

Abb. 2: Knabe mit bulla

acht Tage nach der Geburt, bei Jungen neun. Warum das bei Jungen und Mädchen verschieden war, ist ungeklärt. Der Zeitraum wird damit erklärt, daß am siebten Tag meistens der Rest der Nabelschnur abfällt. An dem auch nominalia ("Namenstag") genannten Fest kamen Verwandte und Freunde und brachten Geschenke wie Spielzeug und Amulette mit.

Es gab aber auch die Möglichkeit der Abtreibung. Sie war kein Verbrechen, da aus strafrechtlicher Sicht der Fötus (nasciturus) nicht als Mensch galt. Deshalb wurden im Altertum die Grenzen zwischen Abtreibung und Empfängnisverhütung als fließend angesehen. Dies wird auch damit begründet, daß es nicht genug Kenntnisse gab (antike Ärzte hielten die Frau nach der Menstruation fälschlicherweise für besonders fruchtbar). Erst 200 n. Chr. wurde in einem Reskript festgelegt, daß eine Frau, die gegen den Willen ihres Mannes abgetrieben hatte, auf Zeit verbannt wurde, da sie ihm sein Eherecht auf das Gebären legitimer Nachkommen verwehrt hatte. Härter wurden die Beihelfer bestraft. "Giftmischer(innen)" und "Engelmacher(innen)" mußten zwangsweise in Bergwerken arbeiten oder wurden verbannt, wenn ihre Beihilfe zum Tode der Frau führte. Häufig wurden zur Abtreibung starke Abführ- und Brechmittel oder andere Mittel eingenommen.

Als "mechanische" Mittel wurden heftige Bewegungen und das Heben schwerer Lasten angesehen. Wenige Frauen trieben ohne Hilfe ab, die meisten suchten Personen ihres Vertrauens oder einschlägig erfahrene Helfer. Dabei mußten sie nicht an Kurpfuscher geraten, da der hippokratische Eid ("auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben") nur moralisch war. So gab es auch verantwortungsbewußte Ärzte, die unter bestimmten Bedingungen bereit waren, eine Abtreibung selbst vorzunehmen. Gründe gab es verschiedene. In der Literatur wurden häufig nur die folgenden Gegengründe genannt: Gefahr für den Fortbestand der Menschheit und Gefahr für die Gesundheit und das Leben der Frau. Denn die Männer sahen häufig nur die weibliche Eitelkeit als Grund für eine Abtreibung. Dies liegt wohl daran, daß die Entrüstung sich größtenteils gegen die Frauen der Oberschicht wandte, die eine Abtreibung häufig aus egoistischen Gründen vornahmen. Es gab aber auch individuelle oder soziale Notlagen, die eine Frau dazu brachten.
 
 Dörte Feichtenschlager

22.04. 1999